Wohnungsauflösung · KOMMZE MA EBEN
Wohnungsauflösung abgestimmt auf Ihren Übergabetermin
Wenn eine Wohnung zu einem festen Datum leer sein muss, zählt vor allem Verlässlichkeit. Wir sehen uns die Räume an, planen die Räumung vom Übergabetermin aus und übergeben die Wohnung besenrein.
- Kostenlose Besichtigung vor Ort
- Termin passend zur Kündigungsfrist
- Fachgerechte Entsorgung
- Besenreine Übergabe an den Vermieter
Wohnungsauflösung
Wenn eine Wohnung bis zu einem festen Tag leer sein muss
Eine Wohnungsauflösung hat fast immer einen festen Endpunkt. Das Mietverhältnis ist gekündigt, ein Übergabetermin mit dem Vermieter steht, oder die Wohnung soll verkauft werden. Bis dahin müssen Möbel und Hausrat ebenso verschwunden sein wie alles, was in Keller und Abstellraum lagert.
Die Anlässe sind sehr verschieden. Manche Menschen ziehen in eine kleinere Wohnung oder zu ihrem Partner, andere wechseln ins Pflegeheim. Oft räumen Angehörige auch die Wohnung eines verstorbenen Familienmitglieds. In jedem Fall soll die Räumung pünktlich und ohne Ärger mit dem Vermieter ablaufen.
Wir sind ein Räumungsbetrieb aus Bergkamen und im Kreis Unna sowie im Ruhrgebiet unterwegs. Inhaber Oliver Hobiger ist Ihr Ansprechpartner vom ersten Telefonat bis zur Übergabe. Er kennt die typischen Hürden der Region, vom engen Altbautreppenhaus bis zum vierten Stock ohne Aufzug.

Leistungsumfang
Was eine Wohnungsräumung bei uns umfasst
Sie sagen uns, was bleiben soll. Alles andere nehmen wir mit.
Dann melden Sie sich früh. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an und planen die Räumung passend zu Ihrem Termin.

Planung
Vom Übergabetermin aus rückwärts geplant
Bei einer Wohnungsauflösung beginnen wir die Planung am Ende. Steht fest, wann die Wohnung leer sein muss, legen wir den Räumungstag so, dass noch etwas Luft bleibt. Diese Zeit hilft, falls Sie selbst noch kleinere Arbeiten erledigen oder einen Handwerker bestellen möchten.
Termine sind je nach Auslastung oft auch kurzfristig möglich. Feste Zusagen geben wir aber erst nach der Besichtigung, denn erst dann wissen wir, wie viel Zeit die Räumung braucht. Ändert sich während der Arbeit etwas, sprechen wir das mit Ihnen ab, bevor wir weitermachen.
- Räumungstermin passend zur Kündigungsfrist
- Schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung
- Diskretes Arbeiten im bewohnten Haus
- Ein Ansprechpartner bis zur Übergabe
Ablauf
Ihre Wohnungsräumung in vier Schritten
Der Ablauf ist immer gleich, auch wenn jede Wohnung anders ist.
Mietwohnung
Was bei Mietwohnungen zu beachten ist
Die meisten Wohnungen, die wir räumen, sind Mietwohnungen. Dann bestimmt der Mietvertrag, bis wann und in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird. Lesen Sie ihn deshalb früh, bevor Sie einen Räumungstermin festlegen.
Üblich ist eine besenreine Übergabe, also leere und ausgefegte Räume. Ob darüber hinaus gestrichen oder repariert werden muss, ist eine Frage des Vertrags. Solche Schönheitsreparaturen gehören nicht zu unseren Leistungen. Dafür ziehen Sie bei Bedarf einen Fachbetrieb hinzu.
Kündigung nach einem Todesfall
Stirbt ein Mieter, endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Nach § 564 BGB können Erben und Vermieter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Welche Frist in Ihrem Fall gilt, klären Sie bitte mit einer Rechtsberatung oder einem Mieterverein. Wer das Erbe vielleicht ausschlagen möchte, sollte vor der Räumung außerdem nichts verkaufen oder entsorgen und das vorab mit dem Nachlassgericht klären.
Halteverbot und Zugang
In Straßen mit wenig Parkraum kann eine Halteverbotszone sinnvoll sein. Sie wird bei der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt beantragt, mit etwas Vorlauf und nach örtlich unterschiedlichen Regeln. Wir sprechen das Thema bei der Besichtigung an, ebenso wie enge Treppenhäuser oder einen Hinterhof ohne Zufahrt.
- Übergabetermin früh mit dem Vermieter abstimmen
- Keller und Abstellräume gehören zur Wohnung
- Zählerstände bei der Übergabe festhalten
Rechtliche Fragen zum Mietverhältnis klärt eine Rechtsberatung oder ein Mieterverein.
Übersicht
Der Zeitplan bis zur Übergabe
Die Grafik zeigt, wie Kündigung, Besichtigung, Angebot, Räumung und Übergabe bei einer Wohnungsauflösung aufeinander folgen.
Sensible Anlässe
Wenn die Wohnung eines Angehörigen geräumt wird
Ob nach einem Todesfall oder beim Umzug ins Pflegeheim, das Räumen der Wohnung eines Angehörigen ist für viele Familien schwer. Jedes Möbelstück erinnert an gemeinsame Zeit, und gleichzeitig drängt der Termin mit dem Vermieter.
Wir arbeiten deshalb ruhig und diskret. Fotos, Briefe und Dokumente, die wir beim Ausräumen finden, legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen. Sie können bei der Räumung dabei sein, müssen es aber nicht. Wer möchte, verabschiedet sich vorher in Ruhe von der Wohnung und überlässt uns danach die Arbeit.
- Diskret und ohne Aufsehen im Haus
- Persönliche Dinge werden beiseitegelegt
- Anwesenheit nicht erforderlich
- Absprachen mit einer festen Person
Kosten
Wie sich die Kosten einer Wohnungsauflösung zusammensetzen
Feste Preise pro Quadratmeter oder Zimmer nennen wir nicht. Eine Zweizimmerwohnung mit wenigen Möbeln im Erdgeschoss macht weniger Arbeit als eine volle Altbauwohnung im vierten Stock ohne Aufzug. Deshalb steht der Preis erst nach der kostenlosen Besichtigung fest, schriftlich und mit klarer Leistungsbeschreibung. Diese Punkte spielen dabei die größte Rolle.
- Menge und Art von Möbeln und Hausrat
- Etage, Aufzug, Treppenhaus und Zufahrt
- Aufwand für Elektrogeräte, Sperrmüll und Sonderabfälle
- Zusatzwünsche wie besenreine Übergabe oder das Aussortieren von Dokumenten
Gut erhaltene, verwertbare Gegenstände können wir nach Möglichkeit anrechnen. Die Anrechnung steht als eigene Position im Angebot, sodass Sie genau sehen, was abgezogen wird.
Arbeitskosten und Steuer
Die Arbeitskosten einer Wohnungsauflösung können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Dafür sind üblicherweise eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Überweisung nötig. Ihre Steuerberatung prüft den Einzelfall.
Geht es um den Nachlass eines Angehörigen, finden Sie auf unserer Seite zur Nachlassauflösung Hinweise zu Unterlagen, Erbengemeinschaft und Erinnerungsstücken.
Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung
Wann sollte ich die Räumung planen?
Sobald der Übergabetermin feststeht. Oft sind Termine auch kurzfristig möglich, je nach Auslastung. Mit etwas Vorlauf bleibt aber mehr Zeit für das Sortieren in der Familie und für die Abstimmung mit dem Vermieter.
Übergeben Sie die Wohnung besenrein?
Ja, auf Wunsch fegen wir nach der Räumung alle Räume aus. Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten oder eine Grundreinigung übernehmen wir nicht. Was davon nötig ist, regelt Ihr Mietvertrag.
Was ist mit Keller und Dachbodenabteil?
Diese Räume gehören meist zur Mietwohnung und müssen ebenfalls leer übergeben werden. Wir sehen sie uns bei der Besichtigung mit an und räumen sie zusammen mit der Wohnung.
Kann ich die Räumung von außerhalb organisieren?
Ja. Wenn Sie weiter entfernt wohnen, klären wir vieles telefonisch. Für Besichtigung und Räumung brauchen wir Zugang zur Wohnung, etwa über einen Schlüssel oder eine Vertrauensperson vor Ort.
Was passiert mit Möbeln, die noch gut sind?
Verwertbare Gegenstände wie gut erhaltene Markenmöbel oder funktionierende Geräte rechnen wir nach Möglichkeit an. Viele ältere Möbel haben allerdings kaum noch einen Marktwert. Das sagen wir Ihnen bei der Besichtigung offen.
Weitere Leistungen
Weitere Leistungen rund um die Räumung
Je nach Situation passt eine dieser Leistungen besser oder ergänzt die Räumung sinnvoll.
Ratgeber zur Wohnungsauflösung
In diesen Beiträgen geht es um die Übergabe, den Mietvertrag nach einem Todesfall und die Räumung aus Sicht von Vermietern.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, was die Räumung umfasst und wann sie stattfinden kann.
Inhaber Oliver Hobiger
Lessingstr. 46
59192 Bergkamen
Mobil 0176 11001112
Telefon 02307 9166319
E-Mail hobiger@kommze-ma-eben.de
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort wohnen.
Für Ihre Anfrage genügen ein paar Zeilen zu Objekt, Größe und Wunschtermin sowie eine Telefonnummer für den Rückruf.

