Ratgeber Wohnungsauflösung
Der letzte Termin in der alten Wohnung
Wenn die Möbel draußen sind, ist die Arbeit fast geschafft. Ein ruhiger, gut vorbereiteter Übergabetermin sorgt dafür, dass danach keine offenen Fragen bleiben.
Was besenrein bedeutet
Bei der Rückgabe einer Mietwohnung ist eine besenreine Übergabe üblich. Gemeint ist, dass die Räume leer sind und grober Schmutz entfernt ist. Böden werden ausgefegt, Spinnweben und lose Reste verschwinden, und auch Keller und Abstellräume sind geräumt. Eine Grundreinigung oder gar eine Renovierung ist damit nicht gemeint.
Was genau erwartet wird, kann der Mietvertrag näher regeln. Manche Verträge enthalten eigene Klauseln zur Reinigung oder zum Zustand bei Auszug. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich deshalb, bevor Sie den Räumungstermin festlegen. So vermeiden Sie Überraschungen, wenn der Vermieter die Wohnung abnimmt.
Schönheitsreparaturen sind Vertragssache
Ob Sie beim Auszug streichen oder Dübellöcher schließen müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Solche Arbeiten gehören nicht zu unseren Leistungen. Lesen Sie den Vertrag früh und lassen Sie unklare Klauseln von einer Rechtsberatung oder einem Mieterverein prüfen. Für Malerarbeiten ziehen Sie gegebenenfalls einen Fachbetrieb hinzu, der nach der Räumung in die leere Wohnung kommen kann.
Achten Sie auch auf den Zustand von Böden und Türen. Kratzer durch Möbelrücken oder abgestoßene Türzargen entstehen schnell, wenn schwere Schränke hinausgetragen werden. Wir arbeiten deshalb sorgfältig. Schäden, die schon vor der Räumung vorhanden waren, sollten Sie vorher fotografieren.
Vom Räumungstag zum Übergabetermin
Bei einer Wohnungsauflösung planen wir die Räumung so, dass zwischen dem letzten Möbelstück und dem Termin mit dem Vermieter etwas Luft bleibt. So bleibt Zeit, falls Sie noch kleinere Arbeiten selbst erledigen oder einen Handwerker bestellen möchten. Wie viel Puffer sinnvoll ist, besprechen wir bei der Besichtigung. Bei einer vollen Wohnung im oberen Stockwerk ohne Aufzug planen wir mehr Zeit ein als bei einer kleinen Wohnung im Erdgeschoss.
Was alles zur Wohnung gehört
Denken Sie an alle Räume, die zur Mietwohnung gehören. Dazu zählen neben Keller und Dachbodenabteil oft auch ein Stellplatz, ein Fahrradraum oder ein Platz im Gemeinschaftskeller. Ob selbst eingebaute Dinge wie eine Küche oder Regale bleiben dürfen, sollten Sie vorher mit dem Vermieter klären.
Wir räumen alles, was mitgenommen werden soll, sortieren für die Entsorgung und fegen zum Schluss die Räume aus. Was der Vermieter oder ein Nachmieter übernehmen möchte, bleibt nach Absprache stehen. Persönliche Unterlagen, die wir beim Ausräumen finden, legen wir für Sie beiseite.
Auch Kleinigkeiten zählen bei der Übergabe. Nägel in der Wand, vergessene Gardinenstangen oder ein voller Briefkasten fallen dem Vermieter oft als Erstes auf. Gehen Sie deshalb nach der Räumung noch einmal selbst durch alle Räume.
Nachmieter und Übernahmen
Hat der Vermieter schon einen Nachmieter gefunden, möchte dieser manchmal einzelne Dinge übernehmen, etwa Lampen, Gardinen oder eine Einbauküche. Solche Vereinbarungen treffen Sie direkt mit Nachmieter und Vermieter. Teilen Sie uns das Ergebnis bei der Besichtigung mit, damit wir wissen, was stehen bleibt.
Fotografieren Sie jeden Raum nach der Wohnungsauflösung mit Datum. Die Bilder helfen, wenn später Fragen zum Zustand der Wohnung aufkommen. Auch Aufnahmen von Zählern und Schlüsseln sind hilfreich.
Das Übergabeprotokoll
Beim Übergabetermin gehen Sie gemeinsam mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung durch die Wohnung. Im Übergabeprotokoll wird festgehalten, in welchem Zustand die Räume sind, welche Schlüssel zurückgegeben werden und welche Zählerstände abgelesen wurden. Lesen Sie das Protokoll aufmerksam, bevor Sie unterschreiben. Nehmen Sie sich für den Termin ausreichend Zeit und lassen Sie sich nicht drängen.
Sind Sie mit einem Punkt nicht einverstanden, notieren Sie das direkt im Protokoll. Lassen Sie sich außerdem eine Kopie aushändigen oder fotografieren Sie das unterschriebene Dokument. Bringen Sie alle Schlüssel mit, auch die für Keller, Briefkasten und Nebenräume.
Wenn Sie nicht selbst kommen können
Nicht jeder kann zum Übergabetermin anreisen, etwa wenn Angehörige weiter entfernt wohnen. Dann kann eine bevollmächtigte Person die Übergabe übernehmen. Klären Sie das rechtzeitig mit dem Vermieter. Wir stimmen unseren Räumungstermin auf das Datum ab, an dem die Wohnung leer sein muss, und melden uns, sobald die Räume geräumt und ausgefegt sind.
Vergessen Sie nach der Übergabe nicht, Strom und gegebenenfalls Gas mit den abgelesenen Zählerständen abzumelden. Auch ein Nachsendeauftrag für die Post ist sinnvoll, damit keine Briefe in der alten Wohnung landen. Die Kaution rechnet der Vermieter nach den vertraglichen und gesetzlichen Regeln ab.
Wie eine Wohnungsauflösung bei uns abläuft, lesen Sie auf der Leistungsseite. Dort finden Sie auch die einzelnen Schritte von der Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe.
Übersicht
Der Zeitplan bis zur Übergabe
Die Grafik zeigt, wie Kündigung, Besichtigung, Angebot, Räumung und Übergabe bei einer Wohnungsauflösung aufeinander folgen.
Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe
Fegen Sie die Wohnung nach der Räumung aus?
Ja. Auf Wunsch übergeben wir die Räume besenrein, also leer und ausgefegt. Eine Grundreinigung, Malerarbeiten oder andere Renovierungen gehören dagegen nicht zu unseren Leistungen. Dafür ist ein Fachbetrieb zuständig.
Muss ich die Wände vor dem Auszug streichen?
Das hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Ob Schönheitsreparaturen fällig sind, kann Ihnen eine Rechtsberatung oder ein Mieterverein sagen. Die Arbeiten selbst übernimmt bei Bedarf ein Malerbetrieb.
Wer nimmt den Übergabetermin wahr?
Den Termin mit dem Vermieter nehmen Sie selbst oder eine bevollmächtigte Person wahr. Wir sorgen dafür, dass die Wohnung bis dahin geräumt ist, und stimmen den Räumungstag auf das Übergabedatum ab.
Was gehört ins Übergabeprotokoll?
Üblicherweise der Zustand der Räume, die zurückgegebenen Schlüssel und die Zählerstände. Lesen Sie das Protokoll genau und notieren Sie, wenn Sie mit einem Punkt nicht einverstanden sind.
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