Nachlassauflösung · KOMMZE MA EBEN
Nachlassauflösung in Bergkamen und Umgebung
Wenn ein Mensch gestorben ist, bleibt ein Zuhause voller Spuren eines Lebens. Wir räumen es mit Ruhe und Respekt und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.
- Kostenlose Besichtigung vor Ort
- Dokumente und Fotos werden zur Seite gelegt
- Wertanrechnung sichtbar im Angebot
- Fester Ansprechpartner bis zur Übergabe
Nachlassauflösung
Ein Zuhause auflösen, das noch viel erzählt
Nach einem Todesfall müssen Angehörige vieles gleichzeitig regeln. Bestattung, Behörden, Versicherungen und Mietvertrag verlangen Aufmerksamkeit, und mittendrin steht eine Wohnung oder ein Haus, in dem jedes Möbelstück und jede Schublade an den verstorbenen Menschen erinnert. Eine Nachlassauflösung ist deshalb mehr als eine Räumung. Sie ist ein Abschied, der Zeit und Feingefühl braucht.
Wir übernehmen die praktische Seite dieses Abschieds. Bevor etwas abtransportiert wird, sehen wir uns die Räume gemeinsam mit Ihnen an und klären, was in der Familie bleiben soll. Persönliche Dokumente, Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke legen wir während der Räumung zur Seite und übergeben sie Ihnen. Nichts davon landet ungefragt im Container.
Als regionaler Betrieb räumen wir Nachlässe im Kreis Unna und im Ruhrgebiet. Ihr Ansprechpartner ist Inhaber Oliver Hobiger selbst, vom ersten Telefonat bis zur Schlüsselübergabe. Sie müssen Ihre Situation also nicht jedes Mal neu erklären, und Absprachen gehen nicht zwischen verschiedenen Stellen verloren.

Leistungsumfang
Was wir bei einer Nachlassauflösung übernehmen
Jeder Nachlass ist anders. Diese Aufgaben gehören bei uns in der Regel dazu, den genauen Umfang legen wir im Angebot fest.
Rufen Sie uns an. Wir kommen zur Besichtigung und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Unsere Arbeitsweise
Ruhig, sorgfältig und in Absprache mit der Familie
Bei der Besichtigung gehen wir mit Ihnen durch alle Räume. Sie zeigen uns, welche Möbel, Bilder oder Gegenstände Familienmitglieder übernehmen möchten, und wir halten das gemeinsam fest. Häufig wissen Angehörige zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau, was sie behalten wollen. Das ist kein Problem. Wir planen die Räumung so, dass vorher Zeit für diese Entscheidung bleibt.
Während der Räumung sortieren wir aufmerksam. Taucht ein Umschlag mit Papieren, ein Schmuckkästchen oder ein Fotoalbum auf, legen wir es beiseite, statt es zu entsorgen. Sie müssen bei der Räumung nicht anwesend sein. Wenn Sie dabei sein möchten, ist das jederzeit möglich, und wir richten uns nach Ihrem Tempo.
- Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke werden zur Seite gelegt und übergeben
- Ändert sich der Umfang, sprechen wir es an, bevor wir weitermachen
- Diskretes Arbeiten ohne Aufsehen im Haus und in der Nachbarschaft
Ablauf
In vier Schritten zum geräumten Nachlass
Die Reihenfolge ist bei uns immer gleich. Erst sehen wir uns alles an, dann kalkulieren wir, und erst danach wird geräumt.
Vor der Räumung
Was Erben vor dem Räumungstermin klären sollten
Bevor ein Nachlass geräumt wird, stehen oft rechtliche Fragen im Raum. Wir sind keine Rechtsberater und können Ihnen diese Fragen nicht abnehmen. Wir können Ihnen aber sagen, welche Punkte Angehörige vor dem Termin klären sollten, damit später niemand vor vollendeten Tatsachen steht.
Eine Nachlassauflösung beginnt deshalb nicht mit dem Ausräumen, sondern mit einem Überblick. Wer gehört zu den Erben, wer entscheidet mit, und welche Unterlagen werden noch gebraucht? Je klarer diese Fragen beantwortet sind, desto ruhiger verläuft die Räumung selbst.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Wer überlegt, eine Erbschaft auszuschlagen, sollte vorher nichts aus dem Nachlass verkaufen oder entsorgen. Solche Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Die Frist für die Ausschlagung beträgt grundsätzlich sechs Wochen (§ 1944 BGB). Klären Sie das vorab mit dem Nachlassgericht oder einer Rechtsberatung, bevor Sie uns mit der Räumung beauftragen.
Mehrere Erben und gemeinsame Entscheidungen
Gibt es mehrere Erben, entscheidet die Erbengemeinschaft gemeinsam über den Nachlass. Für uns ist wichtig, dass die Person, die den Auftrag erteilt, dazu auch befugt ist. Sprechen Sie deshalb vor der Besichtigung in der Familie ab, wer welche Stücke übernimmt und wer die Räumung organisiert. So vermeiden Sie Streit, der sich nach einer Räumung nicht mehr auflösen lässt.
- Testament, Verträge und Versicherungsunterlagen
- Sparbücher, Kontoauszüge und Schlüssel
- Fotos, Briefe und persönliche Erinnerungsstücke
Was wir beim Räumen zusätzlich finden, legen wir für Sie beiseite.
Übersicht
Vom Nachlass zur besenreinen Übergabe
Die Grafik zeigt, wie wir die Gegenstände eines Nachlasses sortieren. Jedes Stück kommt in eine von drei Gruppen, bevor die Räume übergeben werden.
Diskretion
Respekt vor dem Menschen, der hier gelebt hat
In einer Wohnung, die aufgelöst wird, steckt ein ganzes Leben. Wir gehen mit den Dingen eines verstorbenen Menschen so um, wie wir es uns für unsere eigenen Angehörigen wünschen würden. Das heißt, wir arbeiten ruhig, kommentieren nichts und behandeln persönliche Gegenstände mit Sorgfalt.
Auch im Haus achten wir auf Zurückhaltung. Die Nachbarn bekommen mit, dass geräumt wird, aber keine Einzelheiten. Persönliche Erinnerungsstücke verwerten wir grundsätzlich nicht. Was Sie nicht behalten möchten, aber auch nicht entsorgt sehen wollen, sprechen wir bei der Besichtigung an.
- Ruhiges Arbeiten ohne Kommentare
- Persönliches wird nicht verwertet
- Angehörige können dabei sein, müssen aber nicht
- Ein Ansprechpartner vom Anruf bis zur Übergabe
Kosten
Wovon die Kosten einer Nachlassauflösung abhängen
Einen Festpreis am Telefon nennen wir nicht. Ein Nachlass lässt sich ohne Besichtigung kaum seriös einschätzen, weil Menge und Art der Gegenstände sehr unterschiedlich sind. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem jede Leistung beschrieben ist. So wissen Sie vorher, womit Sie rechnen müssen.
- Menge und Art des Räumguts in Wohnung, Keller und Nebenräumen
- Zugang zum Objekt, etwa Etage, Aufzug, Treppenhaus und Zufahrt
- Entsorgungsaufwand für Elektrogeräte, Sperrmüll und belastete Materialien
- Zusatzwünsche wie die besenreine Übergabe oder das Aussortieren von Dokumenten
Anrechnung und steuerliche Fragen
Haben Gegenstände aus dem Nachlass noch einen Marktwert, rechnen wir ihn nach Möglichkeit an. Die Anrechnung steht als eigene Position im Angebot. Arbeitskosten einer Räumung im Haushalt können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Üblicherweise sind dafür eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Überweisung nötig. Ihre Steuerberatung prüft den Einzelfall.
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Ändert sich während der Räumung etwas, etwa weil im Keller mehr steht als gedacht, sprechen wir es an, bevor wir weitermachen.
Häufige Fragen zur Nachlassauflösung
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Viele Angehörige wohnen weiter entfernt oder möchten die Räumung nicht miterleben. Sie können uns die Schlüssel übergeben. Wenn Sie lieber dabei sein möchten, ist das ebenso möglich, und wir richten uns nach Ihnen.
Was passiert mit Dokumenten und Fotos?
Persönliche Unterlagen, Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke, die wir finden, legen wir zur Seite und übergeben sie Ihnen. Wichtige Papiere wie Testament, Verträge oder Sparbücher sollten Sie trotzdem schon vor der Räumung selbst sichern.
Wie schnell kann die Nachlassauflösung stattfinden?
Das hängt von unserer Auslastung und vom Umfang ab. Termine sind oft kurzfristig möglich. Wichtiger als Tempo ist aber, dass rechtliche Fragen wie eine mögliche Ausschlagung der Erbschaft vorher geklärt sind.
Können wertvolle Gegenstände angerechnet werden?
Ja, wenn sie verwertbar sind. Gut erhaltene Markenmöbel, Werkzeug oder Sammlerstücke prüfen wir bei der Besichtigung. Die Anrechnung erscheint als eigene Position im Angebot, persönliche Erinnerungsstücke verwerten wir nicht.
Wer darf den Auftrag für die Räumung erteilen?
In der Regel die Erben oder eine Person, die von ihnen bevollmächtigt ist. Gibt es mehrere Erben, sollten alle einverstanden sein. Wir klären vor der Räumung, dass die Befugnis für den Auftrag vorliegt.
Weitere Leistungen
Verwandte Leistungen rund um Räumung und Auflösung
Je nach Situation passt eine dieser Leistungen besser zu Ihrem Vorhaben.
Ratgeber zur Nachlassauflösung
In diesen Beiträgen beantworten wir Fragen, die Angehörige vor und während einer Nachlassauflösung häufig beschäftigen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Oliver Hobiger meldet sich persönlich und vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Besichtigung.
Inhaber Oliver Hobiger
Lessingstr. 46
59192 Bergkamen
Mobil 0176 11001112
Telefon 02307 9166319
E-Mail hobiger@kommze-ma-eben.de
Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab, auch wenn Sie selbst nicht vor Ort wohnen.
Für Ihre Anfrage genügen ein paar Zeilen zu Objekt, Größe und Wunschtermin sowie eine Telefonnummer für den Rückruf.

