Ratgeber Haushaltsauflösung

Ein Umzug, der mehr ist als ein Ortswechsel

Der Wechsel ins Pflegeheim verändert das Leben der Eltern und oft auch das der Kinder. Neben allen Gefühlen bleibt die Frage, was aus der Wohnung und den vielen Dingen darin wird.

Gemeinsam entscheiden, was mitkommt

Ein Zimmer im Pflegeheim bietet nur wenig Platz. Meist passen ein Sessel, ein kleiner Schrank, einige Bilder und persönliche Dinge hinein. Klären Sie vorab mit der Einrichtung, welche eigenen Möbel erlaubt sind. Danach können Sie mit Ihrem Vater oder Ihrer Mutter überlegen, was im neuen Zimmer Halt geben kann. Fragen Sie auch, welche Möbel das Heim selbst stellt, damit nichts doppelt mitgenommen wird. Auch die Größe des Zimmers spielt eine Rolle, denn ein wuchtiger Sessel kann dort schnell zu viel sein.

Die Eltern einbeziehen, so gut es geht

Wenn es die Gesundheit erlaubt, sollten die Eltern mitentscheiden. Ein vertrauter Sessel, die Lieblingstasse oder Fotos der Enkel bedeuten im neuen Umfeld oft mehr als jedes neue Möbelstück. Nehmen Sie sich für diese Gespräche Zeit, auch wenn der Umzugstermin drängt.

Kann ein Elternteil nicht mehr selbst entscheiden, sollte geklärt sein, wer in seinem Namen handeln darf, etwa über eine Vollmacht. Das ist auch wichtig, wenn Sie später einen Räumungsauftrag erteilen.

Rechnen Sie damit, dass diese Gespräche Kraft kosten. Für viele ältere Menschen bedeutet der Abschied von der Wohnung auch den Abschied von einem Lebensabschnitt. Geduld und kleine Schritte helfen dann mehr als ein straffer Plan.

Die Wohnung Schritt für Schritt leeren

Ist der Umzug ins Heim erledigt, steht die Haushaltsauflösung an. Bei einer Mietwohnung richtet sich der Zeitplan nach der Kündigungsfrist und dem Übergabetermin mit dem Vermieter. Gehört die Wohnung den Eltern, hängt der Zeitpunkt oft davon ab, ob sie verkauft oder vermietet werden soll. Bei einer Mietwohnung lohnt sich ein frühes Gespräch mit dem Vermieter, damit der Übergabetermin für beide Seiten passt.

Was Angehörige vorher erledigen können

Bevor wir kommen, lohnt sich ein Gang durch alle Schränke und Schubladen. Sichern Sie Rentenbescheide, Versicherungsunterlagen und Fotos. Geschwister oder Enkel können in Ruhe aussuchen, was sie behalten möchten.

Denken Sie dabei auch an Dinge, die im Heim später fehlen könnten, etwa Kleidung für andere Jahreszeiten, Hörbücher oder ein vertrautes Kissen. Solche Kleinigkeiten lassen sich nach der Räumung kaum noch wiederfinden.

Leerer heller Raum mit Laminatboden, Leiter, Umzugskartons und grünem Schriftzug „Wir entrümpeln“

Alles, was danach übrig bleibt, übernehmen wir. Wir räumen Zimmer für Zimmer aus, sortieren die Dinge für die Entsorgung und rechnen verwertbare Gegenstände nach Möglichkeit an. Zum Schluss übergeben wir die Räume besenrein.

Wenn Geschwister weit entfernt wohnen

Häufig lebt nur ein Kind in der Nähe der Eltern, während die anderen weiter weg wohnen. Dann lastet die Organisation oft auf einer Person. Sprechen Sie früh ab, wer welche Aufgaben übernimmt und bis wann die anderen sagen, was sie behalten möchten. Für die Räumung selbst genügt es, wenn wir einen Schlüssel und klare Absprachen haben.

Bringen Sie vertraute Dinge möglichst schon vor der Haushaltsauflösung ins Pflegeheim. So hat Ihr Elternteil in den ersten Tagen etwas Eigenes um sich. Ein vertrautes Bild an der Wand hilft oft mehr, als man denkt.

Fristen, Kosten und Entlastung

Viele Familien zahlen eine Zeit lang den Heimplatz und die Miete für die alte Wohnung gleichzeitig. Deshalb hilft eine zügige, gut geplante Räumung. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir, wann die Wohnung leer sein muss, und richten den Termin danach aus, soweit es unsere Auslastung zulässt.

Achten Sie auch auf laufende Verträge der alten Wohnung. Strom, Telefon oder Zeitungsabonnements laufen sonst weiter. Eine kurze Liste, die Sie nach und nach abhaken, hilft dabei, nichts zu übersehen.

Auch die Post sollte nicht ins Leere laufen. Ein Nachsendeauftrag sorgt dafür, dass Briefe von Rentenversicherung, Krankenkasse oder Bank ankommen, solange noch nicht alle Stellen die neue Anschrift kennen.

Steuerliche Fragen

Die Arbeitskosten einer Haushaltsauflösung können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden. Ob und für wen das in Ihrer Familie gilt, prüft Ihre Steuerberatung im Einzelfall.

Hilfe annehmen

Viele Angehörige versuchen, die Wohnung neben Beruf und Familie selbst zu räumen. Das kann sinnvoll sein, wenn wenig zu tun ist. Bei einem vollen Haushalt mit Keller und Dachboden stößt man damit aber schnell an Grenzen. Wer die Räumung abgibt, gewinnt Zeit für das, was jetzt wichtiger ist, nämlich die Eltern im neuen Zuhause zu begleiten. Wir übernehmen die körperliche Arbeit, und Sie behalten über einen festen Ansprechpartner den Überblick.

Inhaber Oliver Hobiger begleitet Sie dabei als fester Ansprechpartner. Wie wir eine Haushaltsauflösung durchführen, lesen Sie auf unserer Leistungsseite. Hinweise zur Räumung nach einem Todesfall finden Sie bei der Nachlassauflösung.

Übersicht

Was mit dem Hausrat der Eltern passiert

Einiges zieht mit ins Heim, anderes bleibt in der Familie oder wird angerechnet. Die Grafik zeigt, wie wir die Dinge aus einem Haushalt aufteilen.

Hausrataus Wohnung,Keller und DachbodenBehaltenSie entscheiden vorabWertanrechnungVerwertbares im AngebotGetrennte EntsorgungHolz, Metall, Papier, ElektroSonderabfälleAnnahme regelt der EntsorgerLeere Räumebesenrein übergeben
Schematische Darstellung des Ablaufs. Welche Gegenstände angerechnet werden können, zeigt sich erst bei der Besichtigung.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Umzug ins Pflegeheim

Wann sollte die Wohnung geräumt werden?

Bei einer Mietwohnung richtet sich das nach Kündigungsfrist und Übergabetermin. Viele Familien räumen erst nach dem Einzug ins Heim, damit noch Zeit bleibt, fehlende Dinge aus der Wohnung nachzuholen.

Können meine Eltern bei der Räumung dabei sein?

Das ist möglich, für viele Menschen aber sehr belastend. Oft ist es besser, wenn die Eltern vorher in Ruhe aussuchen, was mitkommt, und die eigentliche Räumung ohne sie stattfindet.

Was passiert mit Möbeln, die niemand haben möchte?

Gut erhaltene, verwertbare Stücke rechnen wir nach Möglichkeit im Angebot an. Alles andere sortieren wir und bringen es zur fachgerechten Entsorgung. Was die Familie behalten möchte, bleibt natürlich stehen.

Brauche ich für den Auftrag eine Vollmacht?

Wenn Sie im Namen Ihrer Eltern handeln, sollte geklärt sein, dass Sie dazu befugt sind, etwa über eine Vollmacht. Offene Fragen dazu beantwortet Ihnen eine Rechtsberatung.

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