Ratgeber Entrümpelung mit Wertanrechnung

Klarheit im Angebot schützt vor Überraschungen

Ein gutes Angebot beschreibt genau, was geräumt wird, wie entsorgt wird und was angerechnet wird. Wer weiß, worauf er achten muss, kann Angebote besser vergleichen.

Was ein Angebot für eine Räumung enthalten sollte

Ein schriftliches Angebot ist die Grundlage für jede Räumung. Es sollte so klar formuliert sein, dass Sie auch ohne Fachwissen verstehen, was Sie bekommen. Dazu gehört zunächst eine Beschreibung des Objekts. Welche Räume werden geräumt, gehören Keller, Dachboden oder Garage dazu, und was bleibt ausdrücklich stehen?

Danach folgen die Leistungen. Dazu zählen die Räumung selbst, der Transport, die fachgerechte Entsorgung und der Zustand, in dem die Räume übergeben werden, zum Beispiel besenrein. Zusatzwünsche wie das Aussortieren von Dokumenten sollten ebenfalls aufgeführt sein. Bei Mietwohnungen ist es sinnvoll, wenn der beschriebene Übergabezustand zu den Anforderungen des Vermieters passt. Auch der vereinbarte Termin oder ein Zeitraum für die Räumung gehört in ein vollständiges Angebot.

Warum wir erst nach der Besichtigung kalkulieren

Ein seriöses Angebot entsteht nicht am Telefon. Menge und Art des Räumguts, der Zugang zum Objekt und der Entsorgungsaufwand lassen sich nur vor Ort einschätzen. Das gilt besonders für die Wertanrechnung, denn ob ein Gegenstand verwertbar ist, zeigt erst der Blick auf seinen Zustand. Deshalb kommen wir zur kostenlosen Besichtigung, bevor wir Ihnen ein Angebot schreiben. Enge Treppenhäuser, ein vierter Stock ohne Aufzug oder ein Hinterhof ohne Zufahrt fließen so von Anfang an in die Kalkulation ein.

Fehlen Angaben, die Ihnen wichtig sind, fragen Sie nach, bevor Sie zusagen. Ein Angebot lässt sich vor der Beauftragung leicht ergänzen. Nach der Räumung ist es dagegen schwierig zu klären, was eigentlich vereinbart war.

Wo die Wertanrechnung im Angebot steht

In unseren Angeboten erscheint die Anrechnung als eigene Position. Sie sehen also getrennt, was die Räumung kostet und welcher Betrag für verwertbare Gegenstände abgezogen wird. So können Sie nachvollziehen, wie der Endbetrag zustande kommt, und müssen nicht raten, ob und in welcher Höhe etwas angerechnet wurde. Gibt es nichts Verwertbares, sagen wir Ihnen auch das offen, damit keine falschen Hoffnungen entstehen.

Wohnungsflur geteilt dargestellt, links voller Kartons und Taschen, rechts leer geräumt

Fragen, die Sie stellen sollten

Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Ihnen eine Position unklar ist. Welche Gegenstände sind in der Anrechnung enthalten? Was passiert, wenn ein Stück doch in der Familie bleiben soll? Und wie wird verfahren, wenn sich während der Räumung zeigt, dass mehr Räumgut vorhanden ist als gedacht? Bei uns gilt, dass wir eine Änderung ansprechen, bevor wir weitermachen. Auch die Frage, ob Sie bei der Räumung anwesend sein müssen, können Sie vorab klären.

Achten Sie auch darauf, dass das Angebot die Entsorgung nicht nur pauschal erwähnt. Elektrogeräte gehören zu Rückgabestellen, Farben, Lacke und Chemikalien werden getrennt entsorgt. Ein Angebot, das diese Punkte berücksichtigt, zeigt, dass der Aufwand realistisch eingeschätzt wurde.

Hilfreich ist außerdem, wenn die Anrechnung nicht nur als Gesamtbetrag erscheint, sondern erkennbar ist, worauf sie sich bezieht. Eine kurze Beschreibung der übernommenen Gegenstände genügt. So können Sie und gegebenenfalls Ihre Miterben prüfen, ob alle wertvollen Stücke berücksichtigt sind.

Notieren Sie sich bei der Besichtigung, welche Gegenstände Sie behalten möchten. So können Sie im Angebot schnell prüfen, ob alles richtig erfasst ist. Fotos der wichtigsten Stücke helfen zusätzlich.

Angebote vergleichen und Rechnung prüfen

Wenn Sie mehrere Angebote einholen, vergleichen Sie nicht nur den Endbetrag. Prüfen Sie, ob der Leistungsumfang gleich ist und ob überall dieselben Räume enthalten sind. Ein auffällig niedriger Preis kann bedeuten, dass Keller oder Dachboden fehlen oder die Übergabe nicht besenrein erfolgt. Auch eine sehr hohe Anrechnung sollten Sie kritisch hinterfragen, wenn sie nicht zu den vorhandenen Gegenständen passt. Fragen Sie im Zweifel nach, welche Leistungen genau enthalten sind.

Ein guter Vergleich gelingt am besten, wenn alle Anbieter dieselben Informationen bekommen. Zeigen Sie bei jeder Besichtigung dieselben Räume und nennen Sie dieselben Wünsche. Nur dann sind die Angebote wirklich vergleichbar, und Unterschiede im Preis lassen sich sinnvoll erklären.

Die Rechnung für die Steuer

Arbeitskosten einer Räumung im Haushalt können unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Üblicherweise braucht es dafür eine Rechnung, in der die Arbeitskosten ausgewiesen sind, und eine Überweisung. Ob und wie sich die Wertanrechnung dabei auswirkt, prüft Ihre Steuerberatung im Einzelfall. Bewahren Sie Angebot, Rechnung und Zahlungsnachweis deshalb gemeinsam auf.

Haben Sie Fragen zu einem Angebot, rufen Sie uns an. Oliver Hobiger erklärt Ihnen jede Position persönlich. Auch nach der Räumung beantworten wir Ihre Fragen zur Rechnung gern. Mehr über unsere Arbeitsweise erfahren Sie auf der Seite Entrümpelung mit Wertanrechnung.

Übersicht

Aufbau eines Angebots mit Anrechnung

Die Grafik zeigt schematisch, aus welchen Teilen ein Angebot mit Wertanrechnung besteht und wie der Angebotspreis entsteht.

Leistungen der RäumungRäumungTransportEntsorgungBesenreine Übergabe−WertanrechnungMarkenmöbel, WerkzeugGeräte, SammlerstückeAntiquitätennur Verwertbares=Ihr AngebotspreisAlle Positioneneinzeln aufgeführtnach Besichtigungkalkuliert
Schematische Darstellung des Aufbaus eines Angebots mit Wertanrechnung. Ob und in welcher Höhe angerechnet wird, hängt von den jeweiligen Gegenständen ab.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Angebot

Kostet das Angebot etwas?

Nein. Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten, und können das Angebot vorher mit Ihrer Familie oder Ihren Miterben besprechen.

Was passiert, wenn ein angerechnetes Stück in der Familie bleibt?

Sagen Sie uns möglichst früh Bescheid. Dann passen wir das Angebot an und nehmen das Stück aus der Anrechnung heraus. Nach der Räumung lässt sich das leider nicht mehr ändern.

Kann sich der Preis nach der Räumung noch ändern?

Wir kalkulieren nach der Besichtigung so genau wie möglich. Stellt sich während der Räumung heraus, dass deutlich mehr vorhanden ist, sprechen wir das an, bevor wir weitermachen. Ohne Absprache gibt es keine Nachforderungen.

Warum ist die Wertanrechnung eine eigene Position?

Damit Sie genau sehen, was die Räumung kostet und welcher Betrag für verwertbare Gegenstände abgezogen wird. So können Sie Angebote besser vergleichen und den Endbetrag nachvollziehen.

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Fragen zum Angebot

Kostenlose Besichtigung und unverbindliches Angebot unter 0176 11001112 oder per Nachricht.